Oder: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast.

Auf jeder Website findet man sie: Die so genannten Disclaimer. Sie sollen den Betreiber einer Website vor ungewollten Rechtsverletzungen schützen. Gab es da nicht mal ein Urteil, dass man für die Inhalte der Seiten, auf der man verlinkt, mitverantwortlich ist?
Ja, das Landgericht Hamburg hat 1998 ein Urteil gesprochen. Womöglich war die Begründung nicht ganz verständlich formuliert, denn es kursierten bald recht eigenwillige Interpretationen davon im Netz.

Thomas Schwenke berichtet im t3n-Magazin t3n.de von allerlei populären Irrtümern rund um die beliebtesten Haftungsausschluss-Klauseln.
Und er erklärt, wie man es richtig macht. Absolut lesenwert!