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DSGVO: Google Fonts rechtssicher verwenden

Im Januar 2022 hat das Landgericht München entschieden, dass der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten nicht mehr innerhalb der „berechtigten Interessen“ des Webseitenbetreibers liegt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die Besucher müssen ausdrücklich einwilligen. Passiert das nicht, können die Betreiber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

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Google-Fonts DSGVO-konform lokal einbinden

Wenn man auf einer Website Google-Fonts benutzt, ist es eine gute Idee, die Fonts nicht über den Google-Server zu laden, sondern lokal einzubinden. Das ist datenschutzkonform, weil damit die Schriften nicht bei jedem Aufruf nach Hause telefonieren. Für diese Aufgabe kann man ein Plugin nutzen. Man kann die Schriften aber auch ganz einfach über CSS einbinden.

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