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Im Januar 2022 hat das Landgericht München entschieden, dass der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten nicht mehr innerhalb der „berechtigten Interessen“ des Webseitenbetreibers liegt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die Besucher müssen ausdrücklich einwilligen. Passiert das nicht, können die Betreiber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
Im Juli hat der Europäische Gerichtshof das “Privacy Shield” gekippt. Was bedeutet das nun konkret? Wir haben den Juristen Udo Meisen dazu befragt.
Wenn du deine Webseite datenschutzkonform betreiben möchtest, sind natürlich auch die Analysetools ein Thema. Sie sammeln viele Nutzer-Daten um möglichst detaillierte Berichte erstellen zu können.
Das Internet ist voll mit bunten Bildern. Einen Teil davon darfst du auf deiner Website kostenlos verwenden. Aber du solltest dabei ein paar Dinge beachten, sonst kann auch ein kostenloses Bild viel Ärger machen.
Wenn man auf einer Website Google-Fonts benutzt, ist es eine gute Idee, die Fonts nicht über den Google-Server zu laden, sondern lokal einzubinden. Das ist datenschutzkonform, weil damit die Schriften nicht bei jedem Aufruf nach Hause telefonieren. Für diese Aufgabe kann man ein Plugin nutzen. Man kann die Schriften aber auch ganz einfach über CSS…