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Im Januar 2022 hat das Landgericht München entschieden, dass der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten nicht mehr innerhalb der „berechtigten Interessen“ des Webseitenbetreibers liegt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die Besucher müssen ausdrücklich einwilligen. Passiert das nicht, können die Betreiber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
Dieser Beitrag ist eine Art „Note to Self“, weil ich immer wieder vergesse, wie das geht mit dem Melden der Blog-Beiträge bei der VG Wort.
Wenn man Beiträge von einer Website zur anderen übertragen möchte, kann man dafür die hauseigene Export/Import-Funktionen von WordPress nutzen.
Das Theme TwentyTwenty hat ein paar Eigenheiten. Unter anderem ist das Layout für den Absatz-Block recht schmal. Das heißt, es entsteht ein relativ breiter Rand links und rechts.