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DSGVO: Google Fonts rechtssicher verwenden

Im Januar 2022 hat das Landgericht München entschieden, dass der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten nicht mehr innerhalb der „berechtigten Interessen“ des Webseitenbetreibers liegt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die Besucher müssen ausdrücklich einwilligen. Passiert das nicht, können die Betreiber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

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Passwort vergessen – was tun?

Es ist schnell passiert: Man hat eine Weile nichts mehr an der Website gemacht und prompt weiß man das Passwort nicht mehr. Das ist aber kein Problem, ein neues Passwort ist schnell besorgt.

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